E-Krankenschein

Hinweis für die Ärzte! Ab 1. Januar 2020 tritt das Pflichtsystem des elektronischen Krankenscheines (E-Krankenschein) in die Praxis. In der Papiergestalt bleibt weiterhin nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die für den Patienten ausgestellt ist. Das neue System setzt voraus, dass sämtliche weitere Verfahren und Administration nur elektronisch verlaufen wird. Für den Arzt wird das (hoffentlich) bedeuten, den überflüssigen Papierkram loszuwerden, aus der Sicht des Patienten bringt dann die Aktualität einen markantes Benutzerkomfort – das System rechnet schon nicht mit Übergabe von Dokumenten durch den Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber und die Lohnentschädigung und das Krankengeld werden dem Arbeitnehmer automatisch ausgezahlt.