Mit einer Scheidung oder Trennung ist eine Vermögensauseinandersetzung verbunden. Wenn Sie gemeinschaftliches Vermögen haben, helfe ich Ihnen gerne bei der umfassenden Vermögensabwicklung des Gesamtvermögens von Ehegatten und bei der Vermögensabrechnung von unverheirateten Partnern.
Ich kümmere mich für Sie von A bis Z um alles.
Ich bearbeite die entsprechenden Verträge, übernehme die anwaltliche Geld-, oder Dokumentenverwahrung, erstelle den Antrag auf Einverleibung und vertrete Sie in Verfahren vor dem Katasteramt. Ich überprüfe die Unterschriften auf den Dokumenten direkt vor Ort (Sie müssen nirgendwo hingehen).
Sollte eine Einigung über die Immobilie nicht möglich sein, bereite ich in Ihrem Namen eine Klage auf Grundstücksauseinandersetzung vor und reiche diese beim zuständigen Gericht ein.
Ich biete auch Rechtsbeistand in Situationen an, in denen Ehegatten oder unverheiratete Partner gemeinsames Eigentum in verschiedenen Staaten haben.
Wie die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung oder Trennung erfolgt
1. Vereinbarung mit der anderen Partei
Wenn die Verhandlungen der Parteien zu einer Einigung über eine sinnvolle und ausgewogene Immobilienlösung führen, kann eine Einigung schnell auf dem Tisch liegen. In diesem Fall erledige ich für Sie:
- Verträge über die Vermögensauseinandersetzung und andere notwendige Unterlagen
- Ich werde Finanzen und Dokumente in meine Anwaltsverwahrung überführen
- ich erstelle einen Antrag auf Einverleibung und vertrete Sie im Verfahren vor dem Katasteramt
- ich überprüfe die Unterschriften der Teilnehmer vor Ort
2. Vermögensauseinandersetzung durch Gericht
Was passiert, wenn die Gegenpartei nicht in der Lage ist, eine angemessene und ausgewogene Vermögenseinigung zu erzielen? Dann bereite ich mich für Sie vor und reiche beim zuständigen Gericht eine Klage auf Vermögensauseinandersetzung ein.
Im Falle von Ehegatten handelt es sich um einen Rechtsstreit zur Auseinandersetzung des erloschenen Gesamtvermögens der Ehegatten. Bei unverheirateten Paaren handelt es sich um eine Klage auf Aufhebung und Auseinandersetzung des Miteigentums. Wenn Sie vor der Ehe gemeinsames Eigentum erworben haben, werden wir beim Gericht eine Klage einreichen, die eine Kombination der beiden oben genannten Klagen ist.
Lesen Sie mehr über die Vermögensauseinandersetzung
Was gehört zum Gesamtgut der Ehegatten und was nicht? Gilt das von einem der Ehegatten vor der Eheschließung erworbene Vermögen auch für den anderen Ehegatten? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
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