Hat der andere Elternteil Ihr Kind ohne Ihre Zustimmung ins Ausland gebracht? Ist Ihr Kind mit Ihrer Zustimmung mit dem anderen Elternteil ins Ausland gegangen aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nach Hause zurückgekehrt? Oder haben Sie Ihr Kind ins Ausland gebracht und der andere Elternteil verlangt nun die Rückgabe des Kindes? Als Rechtsanwältin kann ich Ihnen bei all diesen Fragen helfen.
Ich bin spezialisiert auf Rechtsbeistand im Bereich der internationalen Kindesentführung. Ich vertrete Sie vor dem Gericht, das für diese Entführungen zuständig ist.
Womit kann ich Ihnen helfen
Ich kann Ihnen in den folgenden Situationen im Zusammenhang mit internationaler elterlicher Kindesentführung helfen:
- Der andere Elternteil hat Ihr Kind ohne Absprache ins Ausland gebracht und kehrt nicht zurück.
- Der andere Elternteil hat Ihr Kind nach Absprache in den Urlaub genommen, kehrt aber nicht zurück.
- Sie haben Ihr Kind ins Ausland gebracht und wollen nicht zurückkehren, weil Sie glauben, dass es einen triftigen Grund für die Verlegung Ihres Kindes
Ich gewähre Eltern die Rechtshilfe in Fragen der internationalen elterlichen Entführungen Ich vertrete Eltern vor Gerichten in der Tschechischen Republik. Als europäischer Gastanwalt vertrete ich auch Eltern vor Gerichten in der Slowakischen Republik. Die Verhandlungssprachen sind Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Deutsch.
Was ist elterliche Entführung und wie gehen die Gerichte damit um?
Eine elterliche Entführung liegt vor, wenn ein Elternteil ein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils in ein anderes Land bringt oder das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt (z. B. für einen Urlaub, Ferien, Besuch), aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt mit dem Kind nach Hause zurückkehrt. Diese Situationen werden durch das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 geregelt, an das auch die Tschechische Republik gebunden ist.
Das Haager Übereinkommen zielt auf die rasche Rückkehr entführter Kinder ab. Andererseits sieht es aber auch Ausnahmen vor, in denen das Gericht beschließen kann, das Kind nicht zurückzugeben.
Gerichte, die sich mit internationaler elterlicher Entführung befassen, sind in erster Linie daran interessiert, ob:
- der Aufenthalt Ihres Kindes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik/Slowakei mit Zustimmung beider Elternteile erfolgt
- beide Eltern die elterliche Verantwortung haben
- beide Elternteile ihre elterliche Verantwortung ausgeübt haben, bevor das Kind ins Ausland ging
Die Frage der internationalen Kindesentführungen
Ich helfe den Eltern aus der ganzen Weil
Wir haben bereits Eltern aus folgenden Ländern in Angelegenheiten internationaler Kindesentführung rechtlich beraten:
Australien, Österreich, Kanada, Tschechische Republik, Frankreich, Irland, Italien, Israel, Zypern, Deutschland, Ungarn, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Spanien, Schweden, Schweiz, Ukraine
Haben Sie eine Frage? Füllen Sie das untenstehende Formular aus oder kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon.
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