Ich habe mich auf Rechtshilfe im Bereich internationale Kindesentführungen spezialisiert. Ich helfe den Eltern, deren Kind ohne ihre Zustimmung durch den anderen Partner in einen anderen Staat verbracht wurde. Ich helfe den Eltern, die Glauber, dass sie das Kind begründeterweise in einen anderen Staat verbracht haben, jedoch ohne Zustimmung des anderen Partners.
Ich helfe Ihnen weiterhin Elternteil zu bleiben.
Was ist internationale Kindesentführung
Das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte internationaler Kindesentführung spricht über widerrechtliches Versetzung des Kindesoder über sein widerrechtliches Zurückhalten, infolgedessen es zur Verletzung des Sorgerechtes gekommen ist.
Das Ziel des Übereinkommens besteht darin, das Kind vor Nachteilen einer widerrechtlichen Verbringens zu schützen und seine sofortige Rückgabe an seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort sicherzustellen. Da die Tschechische Republik ein Mitgliedsstatt der EU ist, findet in den Fällen, wo das Kind aus der Tschechischen Republik in einen anderen Mitgliedsstatt verbracht wurde, die Verordnung EU 2019/1111 (sog. Brüssel II ter) Anwendung.
Das Rückführungsverfahren (Verfahren auf Rückgabe des minderjährigen Kindes bei internationalen Kindesentführungen) ist in der Bestimmung § 478 und ff des Gesetzes 292/2013 GBl. über Sondergerichtsverfahren in der geltenden Fassung, geregelt. Für das Rückführungsverfahren gilt die Zuständigkeit des Stadtgerichtes Brünn, als die sog. ausschließliche örtliche Zuständigkeit. D.h. jedes Verfahren bezüglich internationaler (grenzüberschreitender) Kindesentführung wird immer vor diesem Gericht verhandelt, ungeachtet des Aufenthaltes des Kindes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik. Die Sache wird bevorzugt und beschleunigt verhandelt , das Gericht entscheidet in der Regel binnen 6 Wochen über die Rückgabe oder Nichtrückgabe des Kindes. Das Rückführungsverfahren ist kein Vormundschaftsverfahren, das Gericht entscheidet nicht darüber, welcher Elternteil das Sorgerecht erhält. Das Gericht entscheidet nur über die Rückgabe/Nichtrückgabe des Kindes, das verbracht wurde.
Die Rechtshilfe in dem genannten Bereich leiste ich ohne territoriale Einschränkung. Die Verhandlungssprache ist Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Deutsch.
Die Rechtshilfe in den Sachen der internationalen Kinderentführungen leiste ich, als der dienstleistende europäische Rechtsanwalt, auch auf dem Gebiet der Slowakischen Republik. Ich vertrete die Eltern im Rückführungsverfahren, das durch das Gesetz der Bestimmung § 123 und ff. Gesetzes Nr. 161/2015 Slg., der Zivilprozessordnung in der geltenden Fassung, geregelt ist. Auch hier entscheidet über die Rückgabe des Kindes ein spezialisiertes Gericht und das ist das Bezirksgericht Bratislava I, das Bezirksgericht Banská Bystrica oder das Bezirksgericht Košice I, und zwar nach dem Ort des faktischen Aufenthaltes des Kindes auf dem Gebiet der Slowakischen Republik. Die Sache ist bevorzugt und beschleunigt verhandelt, das Gericht entscheidet in der Regel binnen 6 Wochen über die Rückgabe oder Nichtrückgabe des Kindes. Da die Slowakische Republik ein Mitgliedsstaat der EU ist, wird vorzugsweise in den Fällen, wenn das Kind in die Slowakische Republik aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU verbracht wurde, die Brüssel II ter Verordnung eingesetzt. Die Rechtshilfe in dem angeführten Bereich verschaffe ich ohne territoriale Einschränkung. Die Verhandlungssprache ist Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Deutsch.
Problematik der internationalen Kindesentführungen
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