Am 1. Mai 2019 trat im südamerikanischen Staat Guyana das Abkommen über zivilrechtliche Aspekte der internationalen Kindesentführung in Kraft. Ab 1. Oktober 2019 ist dieses Abkommen auch im Staat Barbados wirksam. Die Anzahl der Länder, die diese internationale Kindesentführung durch einen Elternteil als ein unerwünschtes Phänomen betrachtet, auf den man entsprechend auch nach der rechtlichen Seite reagieren soll, erweiterte sich um zwei Staaten.