Die Anzahl der Vertragsparteien des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung hat sich beträchtlich erweitert – neue Mitglieder sind Bolivien (mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2016), Pakistan (mit Wirksamkeit ab 1. März 2017), Jamaica (mit Wirksamkeit ab 1. Mai 2017) und Tunesien (mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2017). In Zukunft wird es möglich sein, die Rückkehr des Kindes, das widerrechtlich in den angeführten Ländern verbracht/zurückgehalten wurde oder das widerrechtlich aus den angeführten Ländern in ein anderes Land, das die Vertragspartei des Haager Übereinkommens im Rahmen des sog. Rückführungsverfahrens ist, verbracht wurde. Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser Problematik.