Pauschalerhöhung des Elterngeldes

Eine gute Nachricht für Familien mit kleinen Kindern! Mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2020 kommt zur Flächenerhöhung des Elterngeldes: den Familien, die zum 1. Januar 2020 aktiv das Elterngeld auf 1 Kind unter 4 Jahren schöpfen werden, erhöht sich das Elterngeld aus der bisherigen Gesamthöhe von 220.000,- CZK auf 300.000,- CZK. Den Eltern, die mit der Schöpfung des Mutterschaftsgeldes erst beginnen werden und zwar jederzeit ab 1. Januar 2020, entsteht der Anspruch auf das Elterngeld in einer neuen Höhe von 300.000,- CZK. Ohne Änderungen bleibt die Möglichkeit, die Höhe des monatlichen Betrags des Elterngeldes flexible zu ändern. Weiterhin besteht die Möglichkeit, in der Zeit der Schöpfung des Elterngeldes angestellt zu werden.