Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Generationswechsel bei den Ärzten ist das Thema bezüglich der Rechtsbehandlung bei der Übertragung von Arztpraxen sukzessive aktuell geworden, durch die Gesetzgebung ist dieser Bereich noch nicht komplett geregelt.
Die Arztpraxis/Praxis des privaten Arztes (als Unternehmen sui generis) stellt einen wesentlichen Vermögenswert dar, der vom Arzt über viele Jahre aufgebaut wurde und den er einmal würdevoll an seinen Nachfolger übergeben möchte. Durch den gegenwärtigen Rechtsrahmen ist die Arztpraxis schwer greifbar und ihre Übertragung wird dadurch wesentlich kompliziert – es ist nicht möglich, die Arztpraxis ohne vorherige Ausschreibung an den Nachfolger zu übergeben, es ist nicht möglich, die Rechte und Pflichten aus den mit den Krankenkassen abgeschlossenen Verträgen an den Arzt – den Nachfolger abzutreten, usw.
Die Lösung dieses unbefriedigenden Status besteht in der Umwandlung Ihrer Arztpraxis, die Sie bis jetzt als natürliche Unternehmensperson betreiben, in eine Arztpraxis, die Ihre juristische Person betreiben wird. Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser Problematik.