Am 29. Januar 2019 trat die Verordnung des Rates (EU) Nr. 2016/1103 vom 24 Januar 2016 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands in Kraft. Die gegenständliche Verordnung ermöglich den Ehegatten, die maßgebliche Rechtsordnung zu vereinbaren, nach der sich der Güterstand richten wird. Es ist wichtig hinzuweisen, dass sich diese Möglichkeit nur auf die Ehegatten erstreckt , die in der Zeit ab dem 29. Januar 2019 die Ehe geschlossen haben oder auf die Ehegatten, die zwar die Ehe vor diesem Datum geschlossen haben aber in der Zeit der Wirksamkeit der Verordnung erwählten sie das entscheidende Recht für den Güterstand in ihrer Ehe (Zeitwirksamkeit der Verordnung). Es ist notwendig im Hinterkopf zu behalten , dass die Verordnung für alle Mitgliedstatten der EU nicht verbindlich ist, sondern nur für die, vom denen, die im Rahmen sogenannten der verstärkten Zusammenarbeit die gegenständliche Verordnung (territorialer Zuständigkeitsbereich der Verordnung) annahmen. Die Verordnung setzt sich deshalb nur im Bezug auf die Mitgliedsstaaten der EU durch, die sich entschieden haben, die gegenständliche Verordnung anzunehmen. Die Tschechische Republik ist der Mitgliedstatt der EU, der die Verordnung annahm. Für die Tschechische Republik wurde die Verordnung ab 29. Januar 2019 wirksam.
Und was wird das in Praxis bedeuten? Es ist wie folgt: im Gerichtsverfahren über Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens der Ehegatten, die bei dem internationalen gegenständlichen Gericht in der Tschechischen Republik eröffnet wurde, jederzeit ab 29 Januar 2019 weiterhin, wird das tschechische Gericht prüfen, ob sich in dem verhandelten Fall die gegenständliche Verordnung auf das Vermögensregime der untergangenen gemeinschaftlichen Vermögens erstrecken wird oder nicht. Die Aufmerksamkeit des Gerichtes wird insbesondere auf das öffentliche Dokument - eine typische notarielle Niederschrift konzentrieren, dessen Teilnehmer (als Gatte/Gattin oder als der Verlobte/die Verlobte Sie sind und dessen Inhalt die Vereinbarung über die Regelung der Güterstandes und/oder die Vereinbarung über die Wahl der entscheidenden Rechtsordnung fürs Vermögensrecht Ihrer (künftigen) Ehe sein wird.