Ab 1. Januar 2020 ändert sich die Gebühr für die Genehmigung der Eintragung der Rechte ins Liegenschaftskataster. Der Satz der Verwaltungsgebühr erhöht sich aus den bisherigen 1000,- CZK auf 2000,- CZK. In der Praxis wird es bedeuten, dass die Anträge auf die Eintragung, die ins Liegenschaftskataster am 1. Januar 2020 oder jederzeit später zugestellt werden, werden schon mit einem Betrag in Höhe von 2 000,- CZK vergebührt werden.