Am 8 April 2020 ein neues Gesetz trat in Kraft, das eine spezifische Problematik betreffs der gesundheitlichen Schädigung regelt, die dem Patienten in Folge der Pflichtimpfung, die der Geber von Gesundheitsdiensten durchführte, verursacht wurde. Es handelt sich um Gesetz Nr. 116/2020 Sb. über den, durch die Pflichtimpfung verursachte Schadenersatz, dessen Vorzeiger das Gesundheitsministerium der Tschechischen Republik war. Die tschechische Ärztekammer unterstütze den Antrag dieses Gesetzes ohne Bemerkungen.
Sowohl aus der Sicht der Gesundheitsdienstgeber als auch aus der Sicht des Patienten, der eine Pflichtimpfung ordentlich absolvierte, handelt es sich ohne Zweifel um einen legislativen Schritt in der erwünschten Richtung. Ein bestimmtes, in diesem Segment befindliches juristisches Vakuum wurde beseitigt und für das nächste Mal ist es deutlich definiert, wer und unter welchen Bedingungen und von wem (von dem Staat) man die Kompensation für die gesundheitliche Schädigung die in dem Kausalzusammenhang mit einer Pflichtimpfung entstand, fordern kann.