Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen

Am 11. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen in Kraft getreten. Diese Verordnung ist für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich und hat eine sehr konkrete (höchst positive) Auswirkung z. B. bei der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen, die bei Kindesentführungen im sog. Rückführungsverfahren getroffen werden. Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser Problematik.