Technische Informationen für Antragsteller auf Erteilung der Berechtigung zur Gewährung der Gesundheitsdienste – ab 1 November 2017 erhöht sich die, mit dem Antrag auf Berechtigungserteilung zur Gewährung der Gesundheitsdienste verbundene Verwaltungsgebühr auf 1.000,-- CZK. .Am angeführten Tag tritt die Novelle des Gesetzes Nr. 634/2004 Slg., über Verwaltungsgebühre in maßgebender Fassung, in Kraft