Die Verordnungsrevision der Brüssel II bis wurde mit Erfolg gekrönt! Am 2. Juli 2019 wurde im amtlichen Verordnungsblatt der EU die überprüfte Fassung der Brüssel II bis Verordnung veröffentlicht. Die Verordnung ist ein Schlüsseldokument. Es tritt ins Leben einer internationalen Familie immer in den Fällen ein, wenn es notwendig ist, eine wichtige Lebenssituation der Familie zu lösen und zwar in Angelegenheiten, die in die Befugnis der gegenständlichen Verordnung fallen.
Die Ehescheidung kann als diese wichtige Lebenssituation sein. Die Verordnung gibt den Schlüssel für die Bestimmung des Gerichtes, das zuständig für die Ehescheidung sein wird oder das nach Vereinbarung der Ehegatten die Ehe zu scheiden sein kann. Auch die Zerrüttung einer internationalen Familie und damit der zusammenhängende Bedarf die Sorge für das minderjährige Kind im Zusammenhang mit der Trennung seiner Eltern zu lösen, ist so eine wichtige Lebenssituation. Die Verordnung ist ein Gehilfe für den Entscheid des Gerichtes, das berechtigt ist, über die Zukunft ihres Kindes zu entscheiden - insbesondere über den Kontakt mit dem anderen Elternteil oder über die Festlegung des Wohnsitzes, falls sich die Eltern daran einigen können. Die Verordnung beeinflusst dann beträchtlich das Leben der Familie auch in der Grenzsituation, was die Kindesentführung ins Ausland durch einen Elternteil ist.
Die revidierte Fassung der Verordnung Brüssel II bis als die Verordnung des Rates (EU) Nr. 2019/1111 vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Ehescheidungen in Ehesachen und im Verfahren betreffend der elterlichen Verantwortung und über internationale Kindesentführungen tritt am 1. August 2022 in Kraft. Neue Regelungen, die sie bringt, werden in Praxis einfachere, schnellere und mehr effektive Gerichtsverfahren und den besseren Kinderschutz bei grenzüberstreitenden Kinderstreitigkeiten bedeuten. Aus der Sicht der Eltern des minderjährigen Kindes ist es ganz sicher eine gute Nachricht. Für die Eltern und nicht nur für sie, wird die europäische rechtliche Gestaltung mit Wirkung ab 1. August 2020 mit begründeten Erwartung verbunden, dass die Lösung der belasteten Familiensituation in vernünftiger Zeit erreichbar ist. Der Zeitfaktor ist in den Sachen der elterlichen Verantwortlichkeit ein ganz grundlegender Faktor.