Im April 2014 sind zwei weitere Staaten dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung beigetreten. Diese neuen Vertragsparteien des Übereinkommens sind Japan und Iran. Die Anzahl der Länder ist gestiegen, die widerrechtliches Verbringen/Zurückhalten des Kindes außerhalb seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes als eine unerwünschte Erscheinung wahrnehmen. Zukünftig ist es also möglich, im Rahmen des sog. Rückführungsverfahrens die Rückgabe des Kindes, das widerrechtlich in Japan/Iran verbracht/zurückgehalten wurde oder das aus Japan/Iran widerrechtlich ins Ausland verbracht/zurückgehalten wurde, zu verlangen. Hier finden Sie nähere Informationen zu dieser Problematik.