Die Eltern eines minderjährigen Kindes, die eine schwierige Lebenslage im Zusammenhang mit der Scheidung oder Trennung lösen, haben Hoffnung auf schnellere Beendigung der Gerichtsverhandlung, was der Kindespflege, Regelung des Umgangs mit dem Kind, des Unterhaltsgeldes für das Kind u. ä. angeht. Am 30. September 2017 trat die Gesetznovelle über Sondergerichtsverfahren in Kraft, die neu den Vormundschaftsgerichten die Pflicht auferlegt, meritorisch in der Sache (d.h. das Urteil zu verkündigen) innerhalb von 6 Monaten ab der Aufnahme des Vormundschaftsverfahrens zu entscheiden. Im Fall, dass das Gericht die angeführte Frist nicht einhält, ist das Gericht verpflichtet, in der Begründung konkrete Umstände anzuführen, warum es nicht möglich war in der, durch das Gesetz festgesetzten sechsmonatigen Frist über den Fall zu entscheiden.