Zum 24.08.2012 tritt die Verordnung Nr. 271/2012 GBl. über die gesundheitliche Eignung von medizinischen Angestellten und anderen Fachangestellten (nachfolgend „Verordnung“) in Kraft, die den Ärzten, als Leistungserbringern von medizinischen Leistungen, die Pflicht auferlegt, dem Antrag auf Zustimmu...
Weiterlesen...