Mit Wirkung ab 1. September 2015 tritt die Novelle des Gesetzes Nr. 48/1997 GBl. über die öffentliche Krankenversicherung in Kraft, in der die neue Bestimmung von § 17, Abs. 8 verankert ist. Laut dieser Bestimmung ist es möglich, private Arztpraxen von Ärzten – natürlichen Personen zu verkaufen und...
Weiterlesen...